13. März 2025

Berliner Mietpreisbremse rechtmäßig laut BGH-Urteil

Die Mietpreisbremse in Berlin bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 18. Dezember 2024, dass die Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen verfassungsgemäß sind. Damit unterliegt die gesamte Hauptstadt weiterhin der Mietpreisbremse, die bereits 2015 eingeführt und 2020 verlängert wurde. Seit Juni 2015 gelten in Berlin Regeln zur Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Ursprünglich bis Ende 2020 befristet, wurde die Regelung um weitere fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die aktuelle Entscheidung des BGH betrifft einen Streitfall zwischen Mietern und ihrer Vermieterin über eine Mietstaffelung, die deutlich über der zulässigen Grenze lag. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die Mietpreisbremse eine zulässige Einschränkung des Eigentumsrechts darstellt. Sie diene dazu, in angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu bremsen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Dem BGH zufolge ist die Regelung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um dieses Ziel zu erreichen. Vermieter hätten nicht darauf vertrauen können, dass die Mietpreisbremse nicht verlängert wird. Mit dem Urteil können Berliner Mieter weiterhin auf Schutz vor überhöhten Neuvertragsmieten setzen. Vermieter hingegen müssen sich weiterhin an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten und können Mietforderungen nicht unbegrenzt anpassen. Das Urteil sorgt damit für Rechtssicherheit in der jahrelang anhaltenden Debatte – für ein Ende der Kontroverse wahrscheinlich aber nicht.