Bundesweiter Mietendeckel nach Berliner Vorbild würde 60% weniger Vermietungen bedeuten
In einer Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit untersucht, welche Auswirkungen die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels nach Berliner Vorbild auf den Wohnmarkt haben würde. Der Mietendeckel ist ein regulatorisches Instrument, das 2020 in Berlin beschlossen wurde, bevor es im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde. Der Mietendeckel unterscheidet sich wesentlich von der Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde und die vielerorts in Deutschland zur Begrenzung von Mietsteigerungen bei Neuvermietungen eingesetzt wird: 477 Gemeinden bundesweit verfügen über eine solche Regulierung. Die Mieten sind dort an eine Vergleichsmiete gekoppelt, die Vermieter nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten dürfen. Besonders stark hatte jedoch der Berliner Mietendeckel in den Mietmarkt eingegriffen, da Mietgrenzen teils unter den marktüblichen Mieten lagen. Obwohl die Mieten in der Zeit, als der Berliner Mietendeckel angewendet wurde, um durchschnittlich elf Prozent sanken, verringerte sich auch das Wohnungsangebot um etwa die Hälfte. Weil Vermieter einen höheren Anreiz hatten, die Wohnungen zu veräußern oder umzuwandeln, hörten sie häufig auf zu vermieten. Verlierer der Regulierung waren unter anderem Familien auf Wohnungssuche, während Mieter, die lange an einem Standort wohnen und einkommensstark sind, profitiert haben. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild an den bundesweiten Standorten, an denen schon heute eine Mietpreisbremse gilt, das Angebot mehr als halbieren würde. Statt der etwa 280.000 neu inserierten Wohnungen würde das Angebot innerhalb eines Jahres um über 60 Prozent auf rund 108.000 Wohnungen sinken.