10. Dezember 2025

Grundstücke auf dem Mond?

Von Dr. Dr. Rainer Zitelmann

Es gab verschiedentlich Leute, wie etwa den Amerikaner Dennis Hope, die ein Geschäft daraus machten, Grundstücke auf dem Mond zu verkaufen. Hope berief sich darauf, der Weltraumvertrag verbiete es nur Nationen, aber nicht Privatpersonen, Himmelskörper zu erwerben. Was ihn indes autorisiert haben soll, alle Himmelskörper des Sonnensystems zu seinem Eigentum zu erklären, konnte er nicht begründen.

Der Experte für Weltraumrecht, Virgiliu Pop, hat ein ganzes Buch mit dem schönen Titel „Unreal Estate“ geschrieben, in dem er zeigt, dass es von den 1890er Jahren bis heute immer wieder Personen gab, die behaupteten, den Mond oder andere Himmelskörper zu besitzen und jede Menge Käufer für Grundstücke fanden. Es sollte klar sein: „Ansprüche auf Weltraumgrundstücke ohne tatsächliche Inbesitznahme begründen kein Eigentum. Etwas zu beanspruchen heißt nicht, es auch zu besitzen.“

Aber offenbar ist das Verlangen, Anspruch auf Eigentum im Weltall zu erlangen, bei manchen so groß, dass der Verstand ausgeschaltet wird. Sechs Millionen Kunden sollen bereits bei Hope gekauft haben, u.a. Tom Cruise, Nicole Kidman und John Travolta.
Diese Transaktionen lassen immerhin hoffen, dass es ausreichend Interesse gibt, wenn einmal tatsächlich Grundstücke auf dem Mond oder dem Mars zum Verkauf stehen werden. Projekte wie die Errichtung einer Basis auf dem Mond – und später auf dem Mars – oder auch Bergbau auf Asteroiden werden durch die massiv gesunkenen Kosten realistischer. Elon Musk hat es mit seiner Firma SpaceX geschafft, die Kosten, um 1 Kilogramm ins Weltall zu bringen, um mehr als 90 Prozent zu senken.

Heute gibt es eher rechtliche als technische Hemmnisse dafür, dass solche visionären Pläne Wirklichkeit werden. Denn der Staat wird solche Projekte nicht bzw. nicht allein finanzieren können, es bedarf starker ökonomischer Anreize – und sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen.

Ohne Privateigentum wird es keine erfolgreiche Space Economy geben. In den meisten erfolgreichen Ländern gibt es Privateigentum an Grund und Boden. Dort, wo es das nicht gibt, kann man immerhin vom Staat für 50 bis 70 Jahre Nutzungsrechte kaufen, die auch weiterverkauft werden können – das gilt etwa in Vietnam und China. Nur in Nordkorea ist nicht einmal das möglich. Aber eine Space Economy auf Basis von rechtlichen Verhältnissen wie in Nordkorea wird nicht funktionieren.

Basis des Weltraumrechts ist der Weltraumvertrag (Outer Space Treaty, OST) aus dem Jahr 1967, der inzwischen von 139 Staaten unterzeichnet und von 117 ratifiziert wurde, darunter von allen wichtigen Raumfahrtnationen wie USA, China und Russland.

Artikel I sagt, die Nutzung des Weltraums „wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit.”

In Artikel II heißt es: „Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.”

Ist Eigentum auf dem Mond, dem Mars und Asteroiden möglich? Einigkeit besteht unter Juristen darin, dass Eigentum für Nationen wegen des Verbots der Aneignung in Artikel II des Weltraumvertrages nicht möglich ist. Unterschiedliche Meinungen gibt es dazu, ob das Verbot auch für private Personen oder Unternehmen gilt.

Manche Juristen argumentieren, der Eigentumserwerb durch Private würde die in Artikel I garantierten Freiheiten des Zugangs, der Erforschung und der Nutzung für alle Staaten beeinträchtigen.
Dagegen steht die Position, für private Unternehmen sei der Eigentumserwerb auch auf Himmelskörpern nicht verboten. Dies folge aus dem Rechtsgrundsatz expressio unius est exclusio alterius, also: Wer das Eine ausdrücklich nennt, schließt damit andere, nicht genannte Dinge aus. Der Vertrag sagt zwar, dass Nationen kein Eigentum erwerben dürfen, enthält aber keine Formulierung, die ausdrücklich besagt, dass Staaten ihren Bürgern den Eigentumserwerb nicht erlauben dürften.

Der „Commercial Space Launch Competitiveness Act“, den US-Präsident Barack Obama 2015 unterzeichnete, gab allen US-Bürgern und Unternehmen das Recht, „jede gewonnene Asteroidenressource oder Weltraumressource – im Einklang mit geltendem Recht und den internationalen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten – zu besitzen, zu transportieren, zu nutzen und zu verkaufen“. Länder wie Russland oder China sehen darin eine Verletzung des Weltraumvertrages.

Was wäre ökonomisch sinnvoll (unabhängig von heutigem Recht)? Ohne volles Privateigentum wird die wirtschaftliche Nutzung der Asteroiden und des Mondes oder gar die von Elon Musk anvisierte Kolonisierung des Mars schwierig oder unmöglich.

Wem also sollten zuerst die Grundstücke auf dem Mars, dem Mond oder Asteroiden gehören? Meine Antwort: Denjenigen, die die finanziellen Mittel haben, dorthin zu gelangen und das Land zu erschließen und zu nutzen. Ein Beispiel: Wenn es SpaceX gelingt, zum Mars zu kommen und dort beginnt, dauerhafte Siedlungen zu errichten, dann sollte das Eigentum an Grund und Boden zuerst an SpaceX gehen. Natürlich nicht vom gesamten Planeten, sondern von einer überschaubaren Fläche, beispielsweise in der Größe von Singapur.

SpaceX könnte die Flüge und die Entwicklungskosten refinanzieren, wenn es die Fläche als Real Estate Investment Trust (REIT) an die Börse bringen würde. Der Preis würde sich am Markt bilden. Die meisten Menschen würden Anteile nicht deshalb kaufen, um dort selbst zu wohnen, sondern in der Hoffnung auf Wertsteigerungen. Als Anreiz für Menschen, um dort zu siedeln und den Mars zu entwickeln, könnten sie als „Begrüßung“, sobald sie den Mars erreichen und mindestens fünf Jahre dort verbringen, Aktien zum Vorzugspreis erhalten.

Im März erscheint Rainer Zitelmanns Buch „Weltraumkapitalismus“. Wer jetzt vorbestellt, nimmt an einem Gewinnspiel teil: www.weltraumkapitalismus.de