13. März 2025

Sanierung des Gebäudebestands in Berlin wird Milliarden kosten

Die Gesetzgebung ist in ihren Zielen sehr konkret, was die Emissionsfreiheit von Gebäuden angeht: Ab 2028 müssen gemäß EU-Gebäuderichtlinie alle Neubauten emissionsfrei sein, bis 2050 gilt dies auch für Bestandsimmobilien. Um den Emissionen der Hauptstadt Herr zu werden, hat Berlin zum Ziel, den Emissionsausstoß bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren. Der erste Anlaufpunkt stellen dabei Heizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung dar, welche insgesamt etwa die Hälfte der Berliner Emissionen ausmachen. Konkrete Maßnahmen beinhalten dabei die Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie den Ausbau von erneuerbaren Energien und Fernwärmenetzen. Der jeweilige Verbrauch wird allerdings stark von der Altersklasse des Baus beeinflusst. Die Mehrheit der rund zwei Millionen Wohnungen in der Hauptstadt wurde in der Gründerzeit oder zwischen 1949 und 1978 errichtet. Nach Berechnungen von Bulwiengesa sind rund 27 Prozent der Berliner Wohnungen dringend sanierungsbedürftig und bedürften in den kommenden zehn Jahren energetischer Maßnahmen, um den Endenergieverbrauchszielen gerecht zu werden. Den Investitionsbedarf bis 2045, um dem deutschen Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 zu entsprechen, schätzt Bulwiengesa auf Basis von heutigen Kosten auf insgesamt circa 41 Milliarden Euro beziehungsweise 1,9 Milliarden Euro jährlich. Ausgenommen von dieser Schätzung sind Gebäude, die nach 2001 errichtet wurden und heutigen Standards besser genügen.